AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wesentliche informationen zur vermietung:
Mietdauer: |
Die Mietdauer pro Mietvorgang beträgt mindestens 24 Stunden |
Preise: |
Alle angeführten Preise verstehen sich in EUR, |
Zahlung: |
Prompt netto Kassa |
Versicherung: |
Bei jedem Mietvorgang wird von uns automatisch eine Elektrogeräteversicherung abgeschlossen, die mit 5% der Mietkosten in Rechnung gestellt wird. Die Elektrogeräteversicherung haftet nicht bei einfachem Diebstahl, bei Veruntreuung und für Gerätschaften, die aus parkenden Autos gestohlenen werden! |
Stornobedingungen |
30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% der Auftragssumme.
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Stornobedingungen |
30 Tage vor Abholtag: 20% der Auftragssumme |
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Die Mieten verstehen sich unverpackt ab Standort Wien. Wir sind berechtigt - sofern keine Fixpreise vereinbart wurden - Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
Sollte eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer gewünscht werden, ist bis 24 Stunden vor Ablauf der Mietdauer die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Eine Verkürzung der Vereinbarten Mietdauer muß von Seiten der Firma AV-Professional GmbH zugestimmt werden.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte sorgfältig und fachgerecht zu behandeln. Für sämtliche Schäden, die Während der Mietdauer an den Geräten entstehen, und über die normale Abnützung hinausgehen, ungeachtet, ob ihm dabei ein Verschulden trifft oder nicht, wie z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, unbefugtes Hantieren und Manipulation am Gerät haftet der Mieter.
Es sind nur Geräte Mietgegenstand.
Für sämtliche urheberrechtliche Genehmigungen, sowie sonstige allenfalls erforderliche Bewilligungen, hat der Mieter selbst zu sorgen.
Fällt ein Gerät infolge eines Gebrechens aus und ist dieses Gebrechen vom Mieter bzw. dritten Personen nicht verschuldet, so wird die Miete diese Gerätes ab dem Zeitpunkt der Meldung der Störung bis zu Wiederinbetriebnahme nicht berechnet. Wir bemühen uns, das betreffende Gerät nach unserer Wahl entweder umgehend zu reparieren, oder ein Austauschgerät zur Verfügung zu stellen.
Es steht uns auch frei das Mietverhältnis mit diesem Zeitpunkt zu beenden.
Gerichtsstand ist Wien.