AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wesentliche informationen zur vermietung:
 

Mietdauer:

Die Mietdauer pro Mietvorgang beträgt mindestens 24 Stunden

Preise:

Alle angeführten Preise verstehen sich in EUR,
exklusive 20% Ust., exkl. Kosten für Transport und/oder Dienstleistung
 

Zahlung:

Prompt netto Kassa
Bei Kauf bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum
der AV-Professional GmbH.

Bei Zahlungsverzug gilt der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassospesen sowie 12% Verzugszinsen p.a. als vereinbart.
 

Versicherung:

Bei jedem Mietvorgang wird von uns automatisch eine Elektrogeräteversicherung abgeschlossen, die mit 5% der Mietkosten in Rechnung gestellt wird.
Diese Versicherung kann vor Mietbeginn abgelehnt werden, in diesem Falle haftet der Auftraggeber für sämtliche entstandene Schäden an unseren Geräten. 

Die Elektrogeräteversicherung haftet nicht bei einfachem Diebstahl, bei Veruntreuung und für Gerätschaften, die aus parkenden Autos gestohlenen werden! 
Außerdem müssen die Räumlichkeiten, in denen die Geräte gelagert werden, verschlossen sein.
 

Stornobedingungen
Event Solutions: 

30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20% der Auftragssumme.
14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 % der Auftragssumme.
7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Auftragssumme.

 

Stornobedingungen
Digital Cinema Rental: 

30 Tage vor Abholtag: 20% der Auftragssumme
14 bis 29 Tage vor Abholtag: 40% der Auftragssumme
7 -14 Tage vor Abholtag: 60% der Auftragssumme
2 -7 Tage vor Abholtag: 85% der Auftragssumme
1 Tag vorher und am Tag der Abholung: 100% der Auftragssumme

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Die Mieten verstehen sich unverpackt ab Standort Wien. Wir sind berechtigt - sofern keine Fixpreise vereinbart wurden - Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
Sollte eine Verlängerung der vereinbarten Mietdauer gewünscht werden, ist bis 24 Stunden vor Ablauf der Mietdauer die Genehmigung des Vermieters einzuholen. Eine Verkürzung der Vereinbarten Mietdauer muß von Seiten der Firma AV-Professional GmbH zugestimmt werden.
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Geräte sorgfältig und fachgerecht zu behandeln. Für sämtliche Schäden, die Während der Mietdauer an den Geräten entstehen, und über die normale Abnützung hinausgehen, ungeachtet, ob ihm dabei ein Verschulden trifft oder nicht, wie z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Veruntreuung, unbefugtes Hantieren und Manipulation am Gerät haftet der Mieter.

Es sind nur Geräte Mietgegenstand.

Für sämtliche urheberrechtliche Genehmigungen, sowie sonstige allenfalls erforderliche Bewilligungen, hat der Mieter selbst zu sorgen.

Fällt ein Gerät infolge eines Gebrechens aus und ist dieses Gebrechen vom Mieter bzw. dritten Personen nicht verschuldet, so wird die Miete diese Gerätes ab dem Zeitpunkt der Meldung der Störung bis zu Wiederinbetriebnahme nicht berechnet. Wir bemühen uns, das betreffende Gerät nach unserer Wahl entweder umgehend zu reparieren, oder ein Austauschgerät zur Verfügung zu stellen.

Es steht uns auch frei das Mietverhältnis mit diesem Zeitpunkt zu beenden.

Gerichtsstand ist Wien.